Beitritt

Wie trete ich dem Verein bei?

  1. Beitrittsformulare herunterladen https://www.hsv-ried-schiessen.at/beitritt
  2. Formulare (Antragsformular, Einzugsermächtigung) ausfüllen und gemeinsam mit einem Lichtbild und Kopie der WBK/WP über das "Formular Mitgliedsanwärter Antragsstellung" am Ende dieser Seite senden. Alternativ können die Dokumente auch an office@hsv-ried-schiessen.at gesendet werden. 
  3. Kontaktaufnahme mit dem Mitgliedswerber durch die Sektionsleitung
    • Mehrfache Teilnahme an den Stammtischabenden, um den Mitgliedsanwärter kennenzulernen
    • Bewertung der Waffenhandhabung und Kenntnisse der Sicherheit, sowie das Verhalten am Schießstand

 

Beitrittsformulare

Aufnahmeantrag:

Aufnahmeantrag 2025 V 1 8 Pdf
PDF – 116,5 KB 87 Downloads

Einzugsermächtigung:

Einzugsermachtigung V 2 1 Pdf
PDF – 112,1 KB 185 Downloads

Vereinssatzungen:

Vereinssatzungen Hsv Ried Pdf
PDF – 2,3 MB 209 Downloads

Zusatzinformation / Gebühreninfo:

Gebuhreninfo 2025 V 3 Pdf
PDF – 77,4 KB 234 Downloads

Aufnahmepass:

Aufnahmepass 2024 V 1 Pdf
PDF – 62,9 KB 228 Downloads

Formular Mitgliedsanwärter

Es müssen ausnahmslos ALLE Felder befüllt bzw. ALLE Dokumente ausgefüllt und hochgeladen werden.

OÖ-Landesschützenverband

Anmeldeformular OÖ-Landesschützenverband

Du bist bereits Mitglied und möchtest unseren Verein bei Wettkämpfen des OÖ-Landesschützenverbandes teilnehmen?

Dann fülle bitte das folgende Anmeldeformular aus und sende es ab.

Sobald die Anmeldung erfolgt ist und der Schützenpass dem Verein vorliegt erhält du eine Nachricht. 

*Pflichtfeld

Sportschützenbestätigung gemäß §11b Abs.3

Gesetzliche Anforderungen für Sportschützen – §11b Abs. 3 Waffengesetz


Gemäß §11b Abs. 3 des österreichischen Waffengesetzes gilt:

Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Sportschützenvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
 
 

Um unseren Mitgliedern die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorgaben zu erleichtern, veranstalten wir jedes Jahr mehrere vereinsinterne Bewerbe. So stehen ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung, um sowohl die regelmäßige Ausübung als auch die Teilnahme an Wettbewerben nachweisen zu können.

Wichtig: Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, muss einen Waffenführerschein absolvieren, um weiterhin waffenrechtlich relevante Tätigkeiten ausüben zu dürfen.

 

Anfrage Sportschützenbestätigung für die Waffenrechtliche Kontrolle